ALLGEMEINE VERWALTUNGSLEISTUNGEN
- Buchführung entsprechend der kaufmännischen Bestimmungen.
- Vorbereitung der Rechnungsprüfung und Vorlage der Rücklagenverwendung.
- Erstellung der Einzelabrechnung für jeden Eigentümer mit Berechnung seines Anteils.
- Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes. Bei Änderungen: Berechnung des neuen Hausgeldes aller Eigentümer.
- Einladung & Leitung der Eigentümerversammlung. Versand des Protokolls an alle Eigentümer.
- Führen eines Beschlussbuches.
- Ausführung der gefassten Beschlüsse.
- Regelungen im Zusammenhang mit der Hausordnung und der Gemeinschaftsordnung.
- Erledigung von Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft
- Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen im Namen der Wohnungseigentümer.
- Abschluss, Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Wohnungseigentümer.
- Schadensmeldung und Abwicklung von Versicherungsfällen.
- Beratung der Eigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Energie- und Kosteneinsparungen.
- Beratung der Eigentümer bei Maßnahmen der Verwaltung zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen.
- Veranlassung von Rechtsmaßnahmen.
- Vertretung bei Umlegungsverfahren, Sanierungsverfahren und sonstigen Maßnahmen, die durch private oder öffentliche Belange ausgelöst werden.
- Mitwirkung bei Klage- und Beweissicherungsverfahren.
TECHNISCHE VERWALTUNG
- Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums.
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergabe von Reparaturarbeiten. Rechnungsprüfung.
- Aufbewahrung der die Wohnanlage betreffenden Planunterlagen.
- Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für die zentrale Schließanlage.
- Abschluss von erforderlichen Wartungsverträgen.
- Einstellen von Hausmeister und Reinigungspersonal nach Absprache und Überwachung der Tätigkeit.